Wir entwickeln für jede Ärztin und jeden Arzt aus dem Ausland einen individuellen Lösungsweg, der sowohl der individuellen Situation, den persönlichen Wünschen und dem aktuellen Geschehen am Arbeitsmarkt gerecht wird.

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Für Ärzte

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Wir unterstützen ausländische Ärzte bereits in ihren Heimatländern dabei, sich auf das Anerkennungsverfahren in Deutschland vorzubereiten, die für die Berufserlaubnis und anschließende Approbation notwendigen Schritte einzuleiten und zu vereinfachen. Dabei begleiten wir die Ärzte vor, während und nach dem Anerkennungsverfahren. Dazu wird bereits vor dem eigentlichen Verfahren ein erster Kontakt zu möglichen Kliniken hergestellt. Falls notwendig, wird zunächst einmal eine mehrwöchige Hospitation in der Klinik absolviert, um die Einführung zu vereinfachen. Für das Absolvieren einer Hospitation ist keine Approbation/Berufserlaubnis notwendig. Darauf folgt die administrative Unterstützung beim Verfahren der Berufserlaubnis und der Approbation, indem alle nötigen Unterlagen zusammengestellt und bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Wir unterstützen die Ärzte daraufhin bei allen anstehenden Angelegenheiten wie Visabeantragung, Suchen einer ersten Unterkunft, Bereitstellung wichtiger Informationen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland. Nach Erhalt der Genehmigung unterstützen wir die Ärzte sowohl bei der beruflichen als auch bei der privaten Integration in Deutschland. Dazu gehören Hilfen im Aufbau von Netzwerken, bei der Wohnungssuche, bei Versicherungsfragen oder vielen anderen Bereichen des Lebens. Wir arbeiten stets individuell, das heißt unsere Unterstützung richtet sich nach den Bedürfnissen der Antragsteller.

Unsere Dienstleistungen

Wir unterstützen Sie bei allen Formalitäten, die mit der Aufnahme einer Arbeit in einer Klinik in Deutschland verbunden sind.

Beratung und Begleitung vor der Einreise nach Deutschland

Erster Kontakt mit deutschen Kliniken bereits in Ihrem Heimatland

Visabeantragung

Hospitations- oder Praktikumsplatz

Beratung und Begleitung während des Anerkennungsprozesses (zunächst einmal die zweijährige Berufserlaubnis)

Unterstützung bei sozialer Integration (Wohnungssuche, Versicherungsfragen, Netzwerke etc.)

Unterstützung während der Vorstellungsgespräche und Vertragsverhandlungen mit der Klinik

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Anforderungen an Bewerber

Erfolgreicher Abschluss eines Medizinstudiums im Heimatland

Deutsch B2 nach GER

Einreichen wichtiger Unterlagen nach genauer Absprache

Bereitschaft in Deutschland als Arzt zu arbeiten

Der Approbationsprozess

Eine Berufstätigkeit in einem akademischen Heilberuf ist in Deutschland generell nur nach Erteilung einer staatlichen Erlaubnis, der Approbation, zulässig. Diese setzt den erfolgreichen Abschluss der in Deutschland vorgeschriebenen Ausbildung und die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache voraus.
Die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Arzttitels erfolgt in Deutschland über die jeweiligen Regierungspräsidien der Bundesländer. Die Anforderungen an die Unterlagen für die Bearbeitung des Antrages variieren je nach Bundesland bzw. je nach Regierungspräsidium. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einem Abschluss in einem Drittland (z.B. Türkei) und einem Abschluss innerhalb eines EU-Landes.
Ärzte, die ihre Abschlüsse in einem EU-Mitgliedsland absolviert haben, erhalten mit bestandener Fachsprachenprüfung (C1 Medizin) ihre Approbation in Deutschland.
Für Absolventen aus Drittstaaten müssen sowohl eine Fachsprachenprüfung (C1 Medizin) als auch eine Kenntnisprüfung bestehen, die die Gleichwertigkeit ihres Studiums im Heimatland mit einem deutschen Medizinstudium bestätigt. Für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung (C1 Medizin) ist ein Nachweis über die bestehenden Deutschkenntnisse auf Niveau B2 notwendig.

Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung

Es besteht die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum auch ohne Approbation die berufliche Tätigkeit auszuüben. Wenn eine abgeschlossene Ausbildung nachgewiesen werden kann, kann vor Ablegen der Kenntnisprüfung eine Berufserlaubnis erteilt werden. Diese wird für maximal zwei Jahre ausgestellt und erlaubt den Ärzten eine eingeschränkte Tätigkeit unter Aufsicht. Im Laufe der zwei Jahre muss dann die Kenntnisprüfung ablegt oder die Gleichwertigkeit des im Heimatland absolvierten Medizinstudiums festgestellt werden, um die Approbation zu erhalten. Die Tätigkeit im Rahmen einer Berufserlaubnis soll auch zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung genutzt werden. Wir empfehlen unseren Ärzten, zunächst eine Berufserlaubnis zu beantragen und entweder gleichzeitig oder ein Jahr vor Ablauf der Erlaubnis den Antrag auf Erteilung der Approbation zu stellen.

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